Hecken-/Gehölzschnitt: wann erlaubt?

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken und Sträucher ganz abzusägen oder auf den Stock zu setzen, also auf ca. 30 cm einzukürzen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Gehölze und jedes Jahr aufs Neue....weiterlesen